Änderungen in den SPARDA eBanking BedingungenÄnderungen in den SPARDA eBanking Bedingungen

Änderungen in den SPARDA eBanking Bedingungen

Änderungen in den SPARDA eBanking Bedingungen

Bitte beachten Sie, dass mit 22.05.2011 neue Bedingungen für das SPARDA eBanking in Kraft treten. Die Änderungen erfolgen, um neue Funktionalitäten (mobile TAN) zu regeln und um sie noch verständlicher zu gestalten.

Eine praktische Gegenüberstellung der alten und neuen Bedingungen finden Sie hier:
SPARDA eBanking Gegenüberstellung 2009 vs. 2011 (PDF)

Außerdem sind die kompletten eBanking Bedingungen in ihrer neuen Fassung hier online nachzulesen: SPARDA eBanking Bedingungen per 18.5.2011 (PDF)

Sie haben die Möglichkeit, der Änderung der SPARDA eBanking Bedingungen schriftlich zu widersprechen. Schicken Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an ombudsstelle@bawagpsk.com. Langt bis 25.7.2011 kein schriftlicher Widerspruch Ihrerseits bei uns ein, gelten die neuen SPARDA eBanking Bedingungen ab 1. August 2011 als mit Ihnen vereinbart.

Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme am SPARDA eBanking jederzeit mit sofortiger Wirkung kostenlos zu kündigen.