WIR SCHAUEN AUF IHR GELD
Geänderte Filialöffnungszeiten ab Montag, dem 2. August 2010
Filialöffnungs- und Kassaservicezeiten
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag, Freitag 13.30 - 15 Uhr,
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr
JETZT NEU: Beratungsnachmittag Mittwoch von 13.30 - 15 Uhr
Wir ersuchen Sie um Terminvereinbarung!
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Alles Wissenswerte zur Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen ab 1. Juli 2010
Im Zuge neuer Richtlinien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tritt am 1.7. 2010 die Novelle zum Bankwesengesetz, veröffentlicht im BGBl I Nr. 37/2010 („BWG-Novelle“), in Kraft. Ein weiterer Punkt regelt die Verzinsung von Gutschriften auf Sparbücher.
Aufgrund dieser neuen für alle österreichischen Banken gültigen Gesetzeslage ersuchen wir Sie, bei allen Behebungen von Sparbüchern einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen. Vergessen Sie auch nicht, andere Personen auf diese neue Situation hinzuweisen, wenn Sie das Losungswortsparbuch an diese weitergeben.
- Änderungen BWG Juli 2010 (PDF, 29KB)
Sparen mit Bankomatkarte - Für Jugendliche und Erwachsene
Geld jederzeit am Bankomat beheben
Zinsen wie am Sparbuch
