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Sparen mit Bankomatkarte - Für Erwachsene und Jugendliche

WIR SCHAUEN AUF IHR GELD

Geänderte Filialöffnungszeiten ab Montag, dem 2. August 2010

Filialöffnungs- und Kassaservicezeiten

Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag, Freitag 13.30 - 15 Uhr,
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr

JETZT NEU: Beratungsnachmittag Mittwoch von 13.30 - 15 Uhr
Wir ersuchen Sie um Terminvereinbarung!

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Alles Wissenswerte zur Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen ab 1. Juli 2010

Im Zuge neuer Richtlinien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tritt am 1.7. 2010 die Novelle zum Bankwesengesetz, veröffentlicht im BGBl I Nr. 37/2010 („BWG-Novelle“), in Kraft. Ein weiterer Punkt regelt die Verzinsung von Gutschriften auf Sparbücher.
Aufgrund dieser neuen für alle österreichischen Banken gültigen Gesetzeslage ersuchen wir Sie, bei allen Behebungen von Sparbüchern einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen. Vergessen Sie auch nicht, andere Personen auf diese neue Situation hinzuweisen, wenn Sie das Losungswortsparbuch an diese weitergeben.

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